Rechtsprechung
SG Leipzig, 29.01.2007 - S 8 KR 399/06 ER |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung des Bestehens einer Familienversicherung bzw. einer Pflichtversicherung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Familienversicherung in der Krankenversicherung für arbeitslose Kinder nach Vollendung des 23. Lebensjahres
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus SG Leipzig, 29.01.2007 - S 8 KR 399/06
Dann müssen jedoch gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass das Rechtsmittel in der Hauptsache aller Voraussicht nach erfolgreich sein wird (BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988, NJW 89, 827). - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2002 - L 4 KR 198/00
Beschränkung der Verlängerung der Familienversicherung für ein Kind über 25 Jahre …
Auszug aus SG Leipzig, 29.01.2007 - S 8 KR 399/06
Beispielsweise endet in der gesetzlichen Rentenversicherung der Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente nach § 48 Abs. 4 Nr. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ebenfalls grundsätzlich mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (vgl. auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.08.2002, Az: L 4 KR 198/00). - OVG Schleswig-Holstein, 20.08.1992 - 3 M 36/92
Vorläufiger Rechtsschutz; Abiturprüfung; Prüfungsentscheidung; Mündliche Prüfung
Auszug aus SG Leipzig, 29.01.2007 - S 8 KR 399/06
Die Voraussetzungen für einen Anordnungsanspruch sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache nur glaubhaft gemacht, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen im Hauptsacheverfahren besteht (so: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.1992, DVBl. 93, 66).
- SG Leipzig, 30.04.2007 - S 19 AS 2000/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der …
Mit Beschluss vom 29. Januar 2007 lehnte die 8. Kammer des erkennenden Gerichts einen Antrag des Ast. auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Krankenkasse seiner Mutter ab (Aktenzeichen: S 8 KR 399/06 ER).Die Voraussetzungen für eine Familienversicherung über die Mitgliedschaft der Mutter des Ast. sind ebenso nicht erfüllt, vgl. hierzu SG Leipzig, Beschluss vom 29. Januar 2007 - S 8 KR 399/06 ER.
- SG Leipzig, 08.08.2007 - S 8 KR 212/07
Beitragserhebung bei Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V auch ohne …
Hiergegen legte er am 04.12.2006 Widerspruch ein und beantragte am 11.12.2006 vorläufigen Rechtsschutz beim Sozialgericht Leipzig (Az: S 8 KR 399/06 ER).Da hier - wie durch noch nicht rechtskräftigen Beschluss des Sozialgerichts Leipzig vom 29.01.2007 (Az: S 8 KR 399/06 ER) festgestellt - kein Anspruch auf Familienversicherung besteht und der Antragsteller aufgrund Ablehnungsbescheid des Landratsamtes D.