Rechtsprechung
   SG Leipzig, 29.01.2007 - S 8 KR 399/06 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18510
SG Leipzig, 29.01.2007 - S 8 KR 399/06 ER (https://dejure.org/2007,18510)
SG Leipzig, Entscheidung vom 29.01.2007 - S 8 KR 399/06 ER (https://dejure.org/2007,18510)
SG Leipzig, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - S 8 KR 399/06 ER (https://dejure.org/2007,18510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,18510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Bestehens einer Familienversicherung bzw. einer Pflichtversicherung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Familienversicherung in der Krankenversicherung für arbeitslose Kinder nach Vollendung des 23. Lebensjahres

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Leipzig, 29.01.2007 - S 8 KR 399/06
    Dann müssen jedoch gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass das Rechtsmittel in der Hauptsache aller Voraussicht nach erfolgreich sein wird (BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988, NJW 89, 827).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2002 - L 4 KR 198/00

    Beschränkung der Verlängerung der Familienversicherung für ein Kind über 25 Jahre

    Auszug aus SG Leipzig, 29.01.2007 - S 8 KR 399/06
    Beispielsweise endet in der gesetzlichen Rentenversicherung der Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente nach § 48 Abs. 4 Nr. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ebenfalls grundsätzlich mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (vgl. auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.08.2002, Az: L 4 KR 198/00).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.1992 - 3 M 36/92

    Vorläufiger Rechtsschutz; Abiturprüfung; Prüfungsentscheidung; Mündliche Prüfung

    Auszug aus SG Leipzig, 29.01.2007 - S 8 KR 399/06
    Die Voraussetzungen für einen Anordnungsanspruch sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache nur glaubhaft gemacht, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen im Hauptsacheverfahren besteht (so: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.1992, DVBl. 93, 66).
  • SG Leipzig, 30.04.2007 - S 19 AS 2000/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der

    Mit Beschluss vom 29. Januar 2007 lehnte die 8. Kammer des erkennenden Gerichts einen Antrag des Ast. auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Krankenkasse seiner Mutter ab (Aktenzeichen: S 8 KR 399/06 ER).

    Die Voraussetzungen für eine Familienversicherung über die Mitgliedschaft der Mutter des Ast. sind ebenso nicht erfüllt, vgl. hierzu SG Leipzig, Beschluss vom 29. Januar 2007 - S 8 KR 399/06 ER.

  • SG Leipzig, 08.08.2007 - S 8 KR 212/07

    Beitragserhebung bei Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V auch ohne

    Hiergegen legte er am 04.12.2006 Widerspruch ein und beantragte am 11.12.2006 vorläufigen Rechtsschutz beim Sozialgericht Leipzig (Az: S 8 KR 399/06 ER).

    Da hier - wie durch noch nicht rechtskräftigen Beschluss des Sozialgerichts Leipzig vom 29.01.2007 (Az: S 8 KR 399/06 ER) festgestellt - kein Anspruch auf Familienversicherung besteht und der Antragsteller aufgrund Ablehnungsbescheid des Landratsamtes D.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht